Auftrag
Die Paritätische Berufskommission für das Bauhauptgewerbe der Region Basel (Regio-PBK) ist für den Vollzug des vom Bundesrat für alle Betriebe als verbindlich erklärten Landesmantelvertrages für das Bauhauptgewerbe (LMV) im Gebiet der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft sowie der solothurnischen Bezirke Dorneck und Thierstein zuständig.
Einhaltung des LMV
Die Regio-PBK wacht im Interesse gleichmässiger Wettbewerbschancen über die Einhaltung des Landesmantelvertrages durch in- und ausländische Betriebe. Dazu führt sie regelmässig Kontrollen in den Betrieben und auf Baustellen durch und verhängt bei Verstössen entsprechende Sanktionen.
Kontrolltätigkeit
Die Regio-PBK bezweckt die Wahrnehmung aller Aufgaben und Kompetenzen, welche ihr gemäss LMV und dem Verfahrensreglement der Schweizerischen Paritätischen Vollzugskommission Bauhauptgewerbe zukommt. Insbesondere obliegt ihr die Durchführung von Lohnkontrollen und Untersuchungen über die Arbeitsverhältnisse in den Betrieben, entweder auf Anzeige hin oder systematisch. Zu ihren Aufgaben gehören darüber hinaus die Information und Beratung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerschaft und die Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten sowie die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmenden und Betrieb im Zuständigkeitsgebiet.
Bild: Schweizerischer Baumeisterverband (SBV)
Vermittlungsfunktion
Koordinationsaufgabe
Zusätzlich ist die SPK Gleisbau zuständig für die Koordination des GAV Gleisbau-Vollzugs mit anderen Vollzugsorganen im Gleisbaugewerbe sowie in anderen Branchen und mit Bundesbehörden sowie ausländischen Stellen.