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Auftrag

Die Paritätische Berufs­kommission für das Bau­haupt­gewerbe der Region Basel (Regio-PBK) ist für den Vollzug des vom Bundesrat für alle Betriebe als verbindlich erklärten Landes­mantel­vertrages für das Bau­haupt­gewerbe (LMV) im Gebiet der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft sowie der solothur­nischen Bezirke Dorneck und Thierstein zuständig.

Einhaltung des LMV

Die Regio-PBK wacht im Interesse gleichmässiger Wettbewerbs­chancen über die Einhaltung des Landesmantel­vertrages durch in- und ausländische Betriebe. Dazu führt sie regelmässig Kontrollen in den Betrieben und auf Baustellen durch und verhängt bei Verstössen entsprechende Sanktionen.

Kontroll­tätigkeit

Die Regio-PBK bezweckt die Wahrnehmung aller Aufgaben und Kompetenzen, welche ihr gemäss LMV und dem Verfahrens­reglement der Schweizerischen Paritätischen Vollzugs­kommission Bauhaupt­gewerbe zukommt. Insbesondere obliegt ihr die Durch­führung von Lohn­kontrollen und Unter­suchungen über die Arbeits­verhältnisse in den Betrieben, entweder auf Anzeige hin oder systematisch. Zu ihren Aufgaben gehören darüber hinaus die Information und Beratung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmer­schaft und die Vermittlung bei Meinungs­verschiedenheiten sowie die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmenden und Betrieb im Zuständigkeitsgebiet.

Bild: Schweizerischer Baumeisterverband (SBV)

Vermittlungs­funktion

Ziel der Vollzugs­tätigkeit der Regio-PBK ist die allseitige Einhaltung des allgemein verbindlich erklärten Landesmantel­vertrages für das Bauhaupt­gewerbe und damit die Gewährleistung gleichlanger Spiesse für die Anbieter.

Koordinations­aufgabe

Zusätzlich ist die SPK Gleisbau zuständig für die Koordination des GAV Gleisbau-Vollzugs mit anderen Vollzugsorganen im Gleisbaugewerbe sowie in anderen Branchen und mit Bundesbehörden sowie ausländischen Stellen.